Rechthaberei #1 – Datenschutzerklärung

Wer eine Website geschäftlich betreiben möchte, hat besonders nach deutschem Recht einiges zu berücksichtigen. Neben Impressum und Bildrechten gilt es auch, den Datenschutz zu beachten. Das Datenschutzrecht und § 13 des Telemediengesetzes legen fest, dass Nutzer einer Website informiert werden müssen, welche Daten beim Besuch der Seiten gespeichert werden.

Sobald bestimmte Dienste und Funktionen auf der Website eingesetzt werden, die auf Nutzerdaten zugreifen, muss in der Datenschutzerklärung darauf hingewiesen werden. Das können zum Beispiel folgende Dienste sein:

  • Google Analytics
  • Facebook-, Twitter-, Pinterest-Like-Buttons
  • Newsletter
  • Kommentarfunktionen in Blogs
  • Kontaktformulare

Auch wer auf diese Features verzichtet, sollte genau prüfen, ob nicht bereits der Provider für die Bereitstellung von Statistiken Daten sammelt. Das ist in den meisten Fällen so. Genauere Infos und auch ein kostenloser Generator sind auf www.e-recht24.de zu finden.

Die Datenschutzerklärung muss auf einer eigenen Seite zu finden sein und darf nicht ins Impressum integriert werden. Der Link muss von jeder Seite aus erreichbar sein.

 

Dieser Blogbeitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich dazu bitte an einen Rechtsanwalt.